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Gutachten zur Folgeeinschätzung der Artabana Deutschland Solidargemeinschaft e. V. – Großschadendeckung, Pflegeabsicherung, Alterungsvorsorge –
1. Aufgabenstellung
Dieses Gutachten untersucht im Auftrag des Vorstands wesentliche Aspekte zur Zukunftssicherung der Artabana Deutschland Solidargemeinschaft e. V. (nachfolgend bezeichnet: AD), nämlich die Risikoabsicherung gegen Großschäden sowie gegen steigende Schäden durch Alterung der Mit-glieder, sowie die Möglichkeit der Absicherung für den Pflegefall. Es nimmt die Untersuchungen des Erstgutachtens vom 15.10.2008 auf und aktualisiert und ergänzt diese.
Die Analyse beruht auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten der AD sowie Vergleichsdaten von privaten Krankenversicherungen (PKV).
2. Einführung
Die AD ist eine aufsichtsfreie Personenvereinigung, die für ihre Mitglieder Kosten bei Krankheit sowie Pflegekosten abdeckt. Sie ist organisiert in lokale Artabana-Solidargemeinschaften (Lokale Gruppen), die sich selbst verwalten, und fungiert als Dachorganisation, um gemeinsame Aufgaben einschl. der Organisation eines übergreifenden Ausgleichsfonds für Großschäden zu organisieren.
Grundsätzlich besteht Therapiefreiheit, so dass es keinen bestimmten – eingeschränkten – Leistungskatalog gibt. Die üblichen Krankheitskosten werden jedoch erstattet und es wird auf die in Deutschland geltenden Gesetze abgestellt, somit z. B. auch auf geltende Gebührenordnungen.
Eine Altersgrenze für die Aufnahme neuer Mitglieder ist satzungsgemäß nicht vorgesehen.
Die Mitglieder (Ende 2009: 1.396 zuzüglich 280 mit eingeschlossene Kinder bzw. Ehepartner ohne eigenes Einkommen, zusammen 1.676 Personen, ohne 102 Fördermitglieder) zahlen für sich und ihre beitragsfrei eingeschlossenen Ehegatten und Kinder monatliche Beiträge (auch Solidareinlagen genannt), die je nach erwartetem eigenem Aufwand (60 %) und einem Anteil für den Solidaritätsfonds (40 %) jährlich in den lokalen Artabana-Gemeinschaften vereinbart werden. Die Entwicklung seit 2007 ergibt sich wie folgt:

Die Steigerung 2008 gegenüber 2007 ist vor allem darauf zurückzuführen, dass viele noch nicht Artabana Deutschland e. V. angeschlossene lokale Artabana-Gemeinschaften sich ab Jahresbeginn angeschlossen haben, ebenso im Folgejahr.
Etwa 30 % der Mitglieder inkl. Familienangehörigen (483 von 1676 in 2009) haben eine anderweitige Versicherung, so dass Artabana hier nur ergänzend leistet.
Der 60 %-Anteil steht dem einzelnen Mitglied für seine erwarteten Krankheitskosten relativ frei zur Verfügung, es sei denn, die lokale Artabana-Gemeinschaft würde darauf wegen Ausschöpfung des Anteils aus den 40 % zurückgreifen müssen. Diese 40 % dienen dazu, je lokaler Artabana-Gemeinschaft solidarisch das einzelne Mitglied zu unterstützen, wenn die Krankheitskosten den 60%-Anteil übersteigen.
Die angesammelten Solidaritätsfonds stiegen vom 01.01.2007 auf 31.12.2009 von 1.016 TEUR auf 2.175 TEUR, einschl. der Aufnahme neuer lokaler Artabana-Gemeinschaften.
Bei Artabana Deutschland e. V. besteht ein übergreifender Solidarfonds, zu dem die lokalen Artabana-Gemeinschaften sich verpflichtet haben auf Anforderung bis zu 20 % der jährlichen Beiträge zur Zahlung bereitzustellen. Dieser Fonds hat eine Sollhöhe von 100 TEUR, um rasch reagieren zu können, wenn eine lokale Artabana-Gemeinschaft aufgrund erhöhten Leistungsbedarfs ihre eigenen Mittel aufgebraucht hat. Sobald die Sollhöhe unterschritten wird, wird von der Verpflichtung zur Wiederauffüllung – bis zu besagten 20 % - Gebrauch gemacht. Derzeit enthält dieser übergreifende Solidarfonds Mittel in Höhe von 74.181 EUR (31.12.2009) nach 46.452 EUR Ende 2008.
Sollten diese Mittel vollständig aufgebraucht sein, so tritt der sogenannte „Großschadenfall“ ein. In diesem Fall sind die lokalen Artabana-Gemeinschaften verpflichtet, weitere Zahlungen bis zur Höhe ihres jeweiligen angesammelten Solidarfonds zu erbringen, um auch ggf. hohe Leistungen im Einzelfall bereitzustellen. Insgesamt stehen also die gesamten Solidarfondsmittel aller lokalen Artabana-Gemeinschaften sowie der übergreifende Solidarfonds bei AD e. V. (insgesamt rund 2,2 Mio. EUR Ende 2009) neben den Beiträgen (1.434 TEUR in 2009) zur Verfügung, um ggf. auch sehr hohe Leistungen im Einzelfall zu decken.
Die Kosten des Vereins Artabana Deutschland e. V. werden aus Beiträgen der lokalen Gemeinschaften (jährlich 10 EUR pro Mitglied und 30 EUR für Neuaufnahmen) gedeckt.
Die Verwaltungskosten von AD sind mit zusammen ca. 20.000 EUR jährlich – einschl. der übergreifend übernommenen Aufgaben – mit nur 1 % bis 2 % der Beitragseinnahme gering.
3. Effekt der Alterung
Mit dem Alter steigen die Leistungen.
Inwieweit der Effekt der Alterung durchschlägt, hängt auch von der Entwicklung der Neuzugänge ab. Hier liegen Zahlenangaben aus 2009 vor: danach standen echten Neuzugängen von 93 Personen Abgänge von 136 Personen gegenüber. Die Entwicklung (rund 7 % Neuzugänge bezogen auf den Anfangsbestand 2009) ist zufriedenstellend, indem sie eine Überalterung nicht unmittelbar befürchten lässt. Zur Altersstruktur liegen Zahlen aus 2008 und 2009 vor.

Das Durchschnittsalter für Männer wie für Frauen betrug in 2009 ca. 43 Jahre, was vergleichbar dem Bevölkerungsdurchschnitt ist und keine Überalterung anzeigt. Der Anteil der über 65jährigen liegt deutlich unter 10 %. Voraussichtlich wird sich der Anteil Älterer und auch das Durchschnittsalter erst längerfristig erhöhen.
Die einzelnen Mitglieder werden jedes Jahr um ein Jahr älter, was aber durch Todesfälle, Kündigun-gen und Neuzugänge ganz oder teilweise kompensiert werden kann. In der Gesamtwirkung werden die Mitglieder ggf. im Durchschnitt durch das Zusammenwirken aller Effekte älter – nur beispielhaft steigt das Durchschnittsalter der Mitglieder dann jedes Jahr um vielleicht 0,2 bis 0,5 Jahre.
Es kann allerdings damit gerechnet werden, dass sich auch dann das Durchschnittsalter – Neu-zugang vorausgesetzt – auf einem etwas höheren Niveau stabilisieren würde, da in höheren Altern dann auch vermehrt Todesfälle eintreten.
Allerdings wird eine zunehmende Alterung auch durch allgemein erhöhte Beiträge (Ältere zahlen ggf. mehr), und individuell erhöhte Beiträge wegen verstärkter Leistungsinanspruchnahme, Stärkung der Solidarfonds sowie durch einen Rückgang der Anzahl der Familienangehörigen (Erwachsenwerden der Kinder sowie Versterben von Mitgliedern oder Familienangehörigen) im Idealfall kompensiert, da von einem Beitrag immer weniger Familienangehörige finanziert werden müssen.
Um den möglichen Effekt der Alterung zu verdeutlichen, sei hier zunächst aus PKV-Vergleichszahlen die Altersabhängigkeit der Rechnungsbeträge und Leistungen in Tarifen für nicht Beihilfeberechtigte (Sonstige Versicherte) aufgezeigt. Die altersabhängigen (und geschlechtsabhängigen) Leistungen sind auf der nächsten Seite (nach 5-jährigen Altersgruppen) aufgeführt. Hierbei liegen allerdings volle Rechnungsbeträge von Privatversicherten zugrunde. Im Krankenhaus sind alternativ nur die Regelleistungen (MBZ = Mehrbettzimmer ohne Chefarzt) und die Leistungen einschl. Wahlleistungen (Zweibettzimmer und Chefarzt) angesetzt.
Diese Leistungen liegen im Mittel deutlich über den Pro-Kopf-Leistungen der Artabana. Je Person (Mitglieder zzgl. Familienangehörige) lagen die Leistungen bei AD nämlich nur bei ca. 785 EUR in 2007 und 2008, in 2009 gar nur bei 585 EUR pro Jahr. Hier wirkt sich ganz wesentlich die Motivation zu kostenbewusstem Verhalten durch die günstige Beitragsgestaltung bei geringer Inanspruchnahme aus. Rechnungen dürften bis in mittlere Höhen in erheblichem Umfang gar nicht bei Artabana eingereicht werden, sondern selbst bezahlt werden. Dazu wirkt sich auch aus, dass etwa 30 % der Mitglieder inkl. Familienangehörigen (483 von 1676 in 2009) eine anderweitige Versicherung haben und Artabana hier nur ergänzend leistet.
Aufgrund der Entwicklung der Kosten im Gesundheitswesen wäre derzeit mit ungefähr jährlich 4 % Steigerung der Krankheitskosten zu rechnen.
Durch das Älterwerden um ein Jahr käme – die untenstehenden PKV-Daten und den AD-Bestand an Mitgliedern (einschl. Familienangehörige) zum 01.12.2009 als Ausgangsbasis veranschlagt - eine zusätzliche Kostensteigerung um rund 4 % bei Männern und 2,5 % bei Frauen hinzu, im Mittel also für die ca. 0,5 Jahre Älterwerden je Jahr ca. 1,5 %. Dies entspräche zusammen mit den 4% aus allgemeiner Kostensteigerung einer zu erwartenden Steigerung um knapp 6 % jährlich bei den Leistungen pro Kopf. Die tatsächliche jährliche Steigerung kann gut zufallsbedingt höher oder niedriger liegen, da ja die Leistungen von Jahr zu Jahr schwanken.
Der reine kostensteigernde Effekt aus der Alterung beträgt nach diesen Tafeln also rund 3 % für ein Jahr Alterung des Bestandes. Soweit eine Erhöhung des Durchschnittsalters nur sehr langsam eintritt, kann dieser Effekt auf ein Kalenderjahr bezogen gegenüber der normalen Kostenseigerung vernachlässigt werden, bei z. B. ca. 0,2 Jahren Alterung je Kalenderjahr schlägt er nur mit ca. 0,6 % Kostensteigerung jährlich zusätzlich zu Buche.
AD ist aufgrund seiner dezentralen Struktur mit 17 Regionen mit jeweils mehreren (5 – 20) lokalen Gruppen gut aufgestellt, um weiterhin zu wachsen und damit auch einen ausreichenden Nachwuchs an jungen Mitgliedern zu erhalten. Weiterer Vorteil der dezentralen Eigenverantwortung ist mehr Solidarität und Kostenbewusstsein, was sich positiv auf den tatsächlichen Bedarf an Leistungen auswirkt.
In der Praxis sind die Mitglieder von Artabana nicht zuletzt durch regelmäßige Begegnungen und Veranstaltungen informierter und besser in der Lage, kostengünstige und effiziente Behandlungen zu wählen und gesünder zu leben. Da sie Selbstzahler sind, kennen sie ihre Gesundheitskosten genau. Sie benötigen weniger Arztbesuche und kennen auch vermehrt Möglichkeiten der Selbstmedikation.

Zusätzlich mag es sich auf die Leistungen steigernd auswirken, dass mit dem Älterwerden immer mehr Mitglieder Rechnungshöhen haben, wo sie nicht mehr auf die Einreichung verzichten, weil die Rechnungen zu hoch werden.
Die Alterung der Mitglieder kann auf Dauer bei altersunabhängigen Beiträge und einem reinen angewendeten Umlageverfahren zu einer Belastung und gegenüber der allgemeinen (altersbe-reinigten) Krankheitskostensteigerung überproportionalen Erhöhung von Beiträgen führen. Dadurch würde es für Jüngere zunehmend unattraktiver werden können, beizutreten, was den Alterungseffekt noch verstärkt. Dies kann jedoch deutlich abgemildert werden, indem die Beiträge bei Älterwerden entsprechend dem individuell steigenden Krankheitskostenrisiko erhöht werden – die Älteren (bzw. weniger Gesunden) also – wenn auch „sozialverträglich“ höhere Beiträge als Jüngere zahlen. Aufgrund der Selbsteinschätzung bei der jährlichen Beitragszusage sollte dies praktikabel sein.
Insgesamt erscheinen derzeit keine besonderen Maßnahmen erforderlich, um ein Älterwerden der Mitglieder aufzufangen. Die Beitragshöhe ist weit davon entfernt, als dass geringe zusätzliche altersbedingte Erhöhungen für die Mitglieder untragbar wären.
4. Großschäden
Großschäden können erfahrungsgemäß durchaus in den Bereich von Millionen Euro je Kunde und Jahr – bzw. je Fall – hineingehen.
Beispiele sind Frühgeburten, Brandopfer, Transplantationen mit Komplikationen und Behandlung mit Faktor 8 Blutgerinnungsmittel. Höchstschäden bis zur Größenordnung 10 Mio. USD sind in USA bekannt geworden, doch äußerst selten (1 Fall pro 10 Mio. Versichertenjahre), wobei sich diese allerdings sogar über mehrere Jahre verteilt haben.
Großschäden nehmen deutlicher zu als die Kostenentwicklung insgesamt, da die medizinischen Möglichkeiten heute insbesondere dort weitere Grenzen eröffnen, wo Fälle bis zuletzt rasch tödlich endeten - und damit auch die Behandlungskosten.
Erfahrungen liegen insbesondere aus USA vor, wo die Rückversicherung insbesondere von soge-nannten „self funded plans“ von mittelgroßen Firmen für Mitarbeiter üblich ist. Hier sind Selbstbehalte – da die Firmen dies nachfragen – von meist 100.000 bis 250.000 USD, oft auch 500.000, 750.000 oder gar 1 Mio. USD üblich, weil selbst dies vor Großschäden schützt und für große Firmen ausreicht.
Um die Auswirkungen der Großschäden auf jährliche Schadensummen zu beurteilen, werden zu-nächst Wahrscheinlichkeiten für die Schadenverteilungen nach Schaden je Person und Jahr benötigt. Derartige Erfahrungen liegen für private Krankenversicherung aus USA vor. Die Auswertungen – beobachtet wurden 3 Millionen Kunden in 1991 und 1992 – wurden anhand neuerer Zahlen aus USA und der Erfahrungen in Deutschland für Privatversicherte auf das derzeitige Niveau bei Artabana Deutschland umgerechnet – für das Jahr 2011 mit hochgerechneten ca. 880 EUR Leistungen pro Kopf (Mitglieder zzgl. Familienangehörige).
Höhere Leistungen sind nach der bisherigen Entwicklung für 2011 im Schnitt nicht zu erwarten. Für diese Einschätzung wurden die Schadenerfahrungen des AD verwendet – die einigermaßen aussagefähig sind. Die Auswertungen beziehen sich also nur auf die Leistungen, die AD erbringt. Die im Mittel 785 EUR beobachteten Leistungen für 2007 und 2008 pro Kopf wurden in 2009 sogar deutlich unterschritten, was jedoch zufallsbedingt sein mag. Daher werden die 785 EUR aus 2008 um drei Jahre . mit jeweils 4 % jährlicher Steigerung auf 2011 hochgerechnet, woraus sich zu erwartende Leistungen in 2011 von 880 EUR ergeben.
In der als Ergebnis der Schadenverteilung resultierenden nachfolgenden Tabelle sind in der Spalte „Schaden“ schrittweise Schadenhöhen je Jahr je Person angegeben, die von 0 EUR bis rund 440.000 EUR gehen. In der Spalte „Wahrscheinlichkeitsverteilung“ ist rechts daneben jeweils angegeben, wieviele Kunden den betreffenden Schaden erreichen oder überschreiten. Der Wert 1,0000000 neben dem Schaden 0 bedeutet z. B., dass 100 % (= 1,00) der Mitglieder den Schaden 0 oder mehr erreichen. Der Wert 0,2977... neben dem Schaden 375 EUR besagt, dass ca. 29,78 % aller „Versicherten“ in einem Jahr (2009) den Schaden 375 EUR erreichen oder überschreiten. Ein Schaden von ca. 25.000 EUR wird also nach dieser Übersicht von ca. 0,34 % aller Mitglieder überschritten.
Rechts daneben ist in der Spalte „Wahrscheinlichkeit“ aufgeführt, welcher Anteil der Kunden genau einen Schaden in der betreffenden Höhe hat: ca. 24,5 % sind also schadenfrei und ca. 6 % haben einen Schaden von 70 EUR. Dabei stellt 70 EUR einen – um die Berechnungen nicht zu verkomplizieren – repräsentativen Mittelwert für Jahresschäden etwa zwischen 57 und 80 EUR dar. Ein Vergleich mit den Zahlen der AD mag ggf. einen größeren Teil Schadenfreier zeigen, was dann daran liegen kann, dass Mitglieder Bagatellrechnungen nicht einreichen, um nach Möglichkeit im Rahmen der selbst gesetzten Ziele für die zu erwartenden Leistungen zu bleiben und das Beitragsniveau im nächsten Jahr zu halten.
Rechts neben dieser Spalte („kumuliert“) ist angegeben, wieviele Kunden weniger als den betreffenden Schaden haben. Also 24,4 % haben weniger als 23 EUR (nämlich 0 EUR), 92,7 % haben weniger als 2.625 EUR.
In der Spalte „Schaden gewichtet“ ist angegeben, wie hoch der Schadenanteil der für einen einzelnen „Versicherten“ aus dem zu erwartenden Schaden in der betreffenden Höhe in einem Jahr ist. Da z. B. 5,89831 % einen Schaden von 70 EUR haben, beträgt dieser Anteil 4,13 EUR (0,05898 * 70).
In der Spalte „Schaden kumuliert“ sind diese Schadenanteile sukzessive aufaddiert: so ergeben z. B. die Schäden eines „Versicherten“ – wenn nur die Schäden bis maximal 5.750 EUR gerechnet werden – einen zu erwartenden Gesamtjahresschaden von 403 EUR. Teurere Jahresschäden sind also dabei gar nicht gerechnet – auch nicht anteilig bis 5.750 EUR. Am Ende dieser Spalte zeigt sich, dass insgesamt für ein Mitglied mit einem Jahresdurchschnittsschaden von 880 EUR je Person zu rechnen ist, was nach der bisherigen Erfahrung recht gut mit dem für AD in 2009 zu erwartenden übereinstimmt. Dabei handelt es sich um einen Durchschnitt über alle Alter und Ge-schlechter.
Nach dieser Tabelle – Wahrscheinlichkeitsverteilung der Jahreschäden – haben also nur etwa 3,2 % der Personen einen (Jahres)Schaden über ca. 7.000 EUR, aber diese Schäden summieren sich auf 425 EUR (880 – 455). Nur 0,35 % der Leistungsfälle (Gesamt pro Jahr eingereichte Leistungen je einer Person, hier solche oberhalb ca. 26.000 EUR) machen rund 17 % der gesamten Leistungen aus. Hieran mag man bereits ersehen, dass ein solcher seltener Leistungsfall – zufallsbedingt - mehr oder weniger einen deutlichen Einfluss auf die Gesamtleistungen haben kann.
Eine Verteilung der Leistungen der AD nach Jahresleistung je Mitglied einschl. Familienangehöriger liegt derzeit nicht vor, so dass die externen Verteilungen nicht mit den Erfahrungen der AD abgeglichen werden können. Insgesamt dürfte eine Vergleichbarkeit vorliegen, die die Verwendbarkeit der adjustierten externen Daten zulässt. Dass die niedrigen Jahresleistungen bei AD vermutlich unterrepräsentiert sind, weil statt dessen gar keine Leistung eingereicht wird, schadet für die auf die Verteilung der hohen Rechnungsbeträge abstellende Berechnung nichts.
Bei 1.000 Personen würde demnach alle 100 Jahre ein Schaden von über 440.000 EUR bei einer Person eintreten, jedes Jahr (im Schnitt) aber ein Schaden über 50.000 EUR und alle fünf Jahre ein Schaden über 100.000 EUR (denn 0,02 %, also 0,2 Personen je Jahr haben einen Schaden dieser Mindesthöhe).
Ein größerer Anteil Schadenfreier bei AD könnte ggf. auf das Nichteinreichen von Bagatellrechnungen zurückzuführen sein. Wenn ca. 30 % aller Mitglieder Bagatelleistungen in Höhe von im Mittel bis zu ca. 800 EUR jährlich nicht einreichen, so spart dies ca . 130 EUR pro Mitglied an Leistungen pro Jahr, insgesamt also bei 1.676 Mitgliedern (Stand Ende 2009) ca. 218.000 EUR.
Sinnvoll ist, für die Großschäden eine Schwankungsrücklage zu bilden. Möglich ist, die Schwankungen jeweils zu Lasten der Solidarfonds auszugleichen, wenn diese Mittel dann in üblichen Jahren mit besserem Leistungsverlauf bzw. durch erhöhte Beiträge und Umlagen wieder zugeführt werden.

Bei den weiteren Auswertungen – die Ergebnisse sind nachfolgend wiedergegeben – wurde folgen-dermaßen vorgegangen:
Zunächst wurde für einen Bestand von 1.000 (separat für 100, 200, 250, 500, 1000, 5000 und 25.000) für die Mitglieder entsprechend den vorstehenden Schadeneintrittswahrscheinlichkeiten für jeweils ein Jahr zufällige Schadenhöhen ermittelt (durch sogenannte Zufallssimulation – Monte Carlo Simulation). Für jedes Jahr wurde der Gesamtschaden aller Mitglieder – sowie der durchschnittliche Schaden im Bestand je Kopf - festgehalten. Dies wurde jeweils für 5000 Jahre wiederholt. Dabei wurde ohne eine Limitierung gerechnet, also ohne Obergrenze alle Schäden getragen.

Als Beispiel zur Erläuterung werden die Ergebnisse mit 1.000 Personen dargestellt (Zeile 5 von oben), weil dies unter Berücksichtigung aller Personen (einschl. beitragsfreie Familienangehörige bzw. Kinder) und unter (aus Vorsichtsgründen) Berücksichtigung des ggf. höheren Anteils der Nichteinreicher am ehesten den Verhältnissen der AD entspricht.
Der Durchschnittliche Kopfschaden beträgt 880 EUR je Jahr. Die maximale Abweichung nach oben in einem Jahr – für den Schaden je Kopf aller 1.000 Personen insgesamt - beträgt 790 EUR – dies entspricht einer Abweichung von 790.000 EUR für alle 1.000 Personen insgesamt. Ferner sind Quantile angegeben – jeweils Abweichungen nach oben. Das 20 % Quantil „einmal in 5 Jahren“ besagt, dass in einem von 5 Jahren eine Abweichung des Kopfschadens von 88 EUR oder mehr nach oben und in ebenfalls einem von 5 Jahren von 56 EUR nach unten auftritt. Das 2 % Quantil „einmal in 50 Jahren“ besagt bspw., dass in einem von 50 Jahren eine Abweichung von 290 EUR nach oben auftritt – was einem Mehrschaden von 290.000 EUR im Gesamtbestand aller Personen (vereinfacht hier: 1.000) gegenüber dem Durchschnittsschaden von 1.000 * 880 EUR = 880.000 EUR entspricht.
Ferner sind auch für die maximale jährliche Abweichung des Gesamtschadens aller Versicherten die maximale Abweichung (in einem der 5000 Jahre) und die 2 % Quantil Abweichung in % zum erwarteten Durchschnittsschaden angegeben.
Die maximale Abweichung einmal in 5000 Jahren stellt nicht den schlimmstmöglichen Fall dar – unter Wahrscheinlichkeitsgesichtspunkten ist es jedoch kaum sinnvoll, noch unwahrscheinlichere Fälle zu berücksichtigen.
Hierdurch (20 % Quantil) ist auch ersichtlich, dass bei nur ca. 1.000 Personen von Jahr zu Jahr noch regelmäßig mit stärkeren Schwankungen von größenordnungsmäßig 10 % (88 / 880) vom Durchschnitt nach oben und unten zu rechen ist. Bei 5.000 „Versicherten“ betragen diese Schwankungen nur noch knapp 5 % (44 / 880), bei 25.000 nur noch knapp 3 %. Bei den kurzfristig zur erwartenden 2.000 Mitgliedern einschl. Familienangehörigen für AD für 2011 ist von Jahr zu Jahr mit Schwankungen von ca. 7 % zu rechnen.
Um den maximal einmal je 5000 Jahren zu erwartenden Überschaden auszugleichen, benötigt man bei 1.000 Personen Mittel von 790.000 EUR als Sicherheitsfonds (oder Schwankungsreserve), bei 5.000 Personen.1,32 Mio. EUR (nicht etwa das fünffache, weil sich die Schwankungen durch zunehmenden Bestand besser ausgleichen).
Die Sicherheiten können allerdings teilweise auch jährlich durch entsprechend höhere Beiträge (laufende Sicherheitszuschläge) aufgebracht werden – ist der Jahresbeitrag pro Person für 1.000 Personen um 100 EUR höher als im Mittel erforderlich, können daraus 100.000 EUR Sicherheiten ersetzt werden. Derzeit liegen die Beiträge nur knapp 100 EUR höher als die zu erwartenden Leistungen – dies alleine bietet also nur gut 200 TEUR Sicherheiten.
Die erforderlichen Sicherheitsmittel steigen mit der Zahl der Personen an, jedoch weniger rasch. So werden bei 5.000 Personen zwar schon 1.320 TEUR Sicherheitsmittel benötigt, um den je 5000 Jahre einmal eintretenden Überschaden auszugleichen - dies sind aber nur noch 264 EUR pro Per-son. Bei ca. 1.676 Personen wie derzeit (Dezember 2009) wären dann ca. 1.020 EUR bzw. 610 EUR pro Person erforderlich. Rechnet man die Personen mit daneben bestehender Krankenversicherung – die für Großschäden zahlen würde - ab, so würden für die verbleibenden 1.193 Personen Ende 2009 Sicherheitsmittel in Höhe von 860 TEUR bzw. 720 EUR pro Person ausreichen.
Allerdings sollte jedenfalls auch dem normalen Schwankungsrisiko (alle 5 Jahre) durch einen ca. 10%igen Sicherheits-Zuschlag auf die aus den in den letzten Jahren beobachteten und mit einem Trend hochgerechneten Kopfschäden Rechnung getragen werden, da die Beobachtungswerte zufallsbedingt in Einzeljahren zu tief liegen können – bei 1.676 Personen durchaus von Jahr zu Jahr ca. 8 %.
Die Leistungen der AD sollten den aus den oben beschriebenen Zufallssimulationen erwarteten schwankenden Verlauf zeigen, in etwa auf dem vorausgesagten Niveau. Aussagefähige Daten darüber lagen für 2007 bis 2009 vor, so dass eine Beobachtung von Schadensteigerung (pro Kopf) damit alleine wegen der jährlichen zu erwartenden Schwankungen nicht möglich ist. Die zu erwartenden Schwankungen führen zwangsläufig dazu, dass die Leistungen pro Kopf in einem Jahr um über 15% steigen können, im nächsten vielleicht sogar etwas fallen, was gerade durch solche Zufallsschwankungen zu erklären ist. Von 2008 auf 2009 sanken die Pro-Kopf-Leistungen zum Beispiel um 25 %.
Die angegebenen Zahlenwerte geben für die erforderlichen Bestandsgrößen und Sicherheitsmittel eine Größenordnung an. Im Rahmen des allgemeinen Schadentrends und möglicher weiterer Entwicklung im Bereich der Großschäden sind diese Ergebnisse jeweils in künftigen Jahren anzupassen.
Da derzeit ca. 2,2 Mio. EUR an Sicherheitsmitteln vorhanden sind, davon eine Sollhöhe von 100.000 EUR im übergreifenden Solidarfonds als sofort einsetzbare liquide Mittel, die dann bei Bedarf wieder aufgefüllt werden können, stehen ausreichend Mittel zum Ausgleich von auch seltenen Zufallschwankungen zur Verfügung. Auf diese Mittel kann auch zugegriffen werden, weil die AD angeschlossenen lokalen Artabana-Gemeinschaften sich dazu zu verpflichten haben.
Die entnommenen Mittel werden dann – wie bisher schon - durch ausreichend hohe Beiträge sukzessive wieder aufgefüllt. Vor diesem Hintergrund kann festgestellt werden, dass auch bei selten zu erwartenden Großschäden die Zahlungsfähigkeit der AD angeschlossenen lokalen Artabana-Gemeinschaften ausreichend gesi-chert ist und dass die Belastungen des einzelnen Mitglieds aus der Finanzierung solcher seltenen Großschäden sich in einem überschaubaren Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit halten.
5. Pflegefallabsicherung
Zunächst wird unterstellt, dass bei AD die gleichen Pflegeleistungen wie in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erbracht werden, zudem im gleichen Umfang wie in der Privaten Krankenversicherung. Hierzu liegen Statistiken aus den Wahrscheinlichkeitstafeln der BaFin für das Jahr 2008 vor (nächste Seite).
Es fällt auf, dass eine besonders starke Altersabhängigkeit besteht. Bis Alter 60 ist mit einem Aufwand von teilweise deutlich weniger als 40 EUR pro Person pro Jahr zu rechnen.
Mit der Altersverteilung der Bestände (inklusive Kindern) von AD zum 31.12.2009 ergibt sich pro Jahr eine mittlere Leistung von 35 EUR für Männer und 27 EUR für Frauen. Insgesamt wären dies immerhin je Jahr gut 40.000 EUR an Pflegeleistungen.
Rechnet man mit einem 2,5 Jahre höheren Alter bei der Altersverteilung – was vielleicht erst in 10 oder mehr Jahren eintritt - , so ergibt sich pro Jahr eine mittlere Leistung von 50 EUR für Männer und 39 EUR für Frauen – der Anstieg infolge Älterwerden der Bestände – je Jahr Alterszunahme um ca. 15% - ist also bis auf weiteres maßvoll und zu verkraften aufgrund der niedrigen Ausgangsbasis und des Umstandes, dass jedes Kalenderjahr die Altersverteilung der Mitglieder sich nur um einen Bruchteil eines Jahres erhöht.
Es ist zudem damit zu rechnen, dass Pflegeleistungen innerhalb AD auf freiwilliger Basis selbst er-bracht werden. Daher dürfte ein Beitragsteil in Höhe von im Mittel 30 EUR pro Jahr und Mitglied einschl. Kinder bis auf weiteres zur Finanzierung der Pflegeleistungen auf dem gleichen Niveau wie in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ausreichen. Es wird auch damit zu rechnen sein, dass bei Pflegebedürftigkeit der Solidargedanke bei AD in Form praktizierter freiwilliger Hilfe verstärkt zum Tragen kommt.
Vom Schwankungsrisiko her stellen Pflegeleistungen kein wesentliches Problem dar, denn die gesetzlich vorgesehenen Leistungen sind nach oben je Jahr beschränkt. Sie reichen daher bei weitem nicht an Großschäden wegen Krankheitskosten heran. Eine zusätzliche Risikovorsorge in Form erhöhter Sicherheitsmittel wegen zufallsbedingter Schwankungen durch das Pflegerisiko ist daher nicht erforderlich.
Zu beobachten wäre allerdings die Entwicklung der Altersverteilung insbesondere bei Hochbetagten, denn hier steigt das Pflegerisiko stark an. Bei einer ggf. zu erwartenden starken Zunahme des Anteils Hochbetagter sollte eine zusätzliche finanzielle Vorsorge für den dadurch verursachten Leistungsanstieg in Betracht gezogen werden

6. Verbesserte Datenlage
Die Empfehlungen des Erstgutachtens wurden bereits zufriedenstellend umgesetzt.
Auf diese Weise ist es möglich, die spezielle Entwicklung bei AD noch besser mit statistischen Branchenzahlen der PKV abzugleichen und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Auch können so tatsächliche Entwicklungen und lediglich zufallsbedingte Schwankungen besser voneinander getrennt werden. Ebenso können somit auch noch besser die altersbedingten Kostensteigerungen von einem allgemeinen Kostentrend auseinandergehalten werden. Da mit der Sammlung von Daten erst 2008 konsistent begonnen wurde, reichen die beobachteten Jahre derzeit für weitergehende Aiswertungen allerdings noch nicht aus.
7. Zusammenfassendes Ergebnis
Die verbesserte Datenlage erlaubt für den Stand Ende 2009 eine aussagefähige Beurteilung der Si-cherheitslage von Artabana Deutschland.
Mit fast 1.700 Personen am Jahresende 2009 standen im Jahr 2009 Beitragseinnahmen in Höhe von 1.434 TEUR Leistungen von 980 TEUR gegenüber. Der Solidarfonds konnte auf insgesamt 2.175 TEUR gesteigert werden. Damit stehen derzeit ausreichend Mittel zur Verfügung, um selbst seltene Großschäden, die über den inzwischen auch schon gut gegebenen Ausgleich im Kollektiv hinausgehen, mit hoher Sicherheit abzudecken.
Tatsächlich sind die Sicherheitsmittel gut doppelt so hoch wie für die Absicherung von Extremschäden erforderlich, wie sie für die Ende 2009 vorhandene Anzahl Personen bei Artabana nur alle 5.000 Jahre zu erwarten sind. Daran ändert sich nichts, wenn das Pflegefallrisiko mit berücksichtigt wird.
Artabana ist zudem in der Lage und stellt dies unter Beweis, dass ausreichend neue junge Mitglieder gewonnen werden, um eine Überalterung in absehbarer Zukunft zu verhindern. Von daher ist die Notwendigkeit einer Vorsorge – etwa im Sinne einer Alterungsrückstellung - wegen des Älterwerdens der Mitglieder derzeit nicht festzustellen.
Dies gilt ebenso für das Pflegefallrisiko. Für dieses Risiko würden selbst bei Annnahme von Leistungen wie in der Privaten Krankenversicherung gemäß den in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung definierten Leistungen derzeit ein jährlicher Teilbeitrag in Höhe von 30 EUR pro Mitglied einschl. beitragsfrei mitgetragener Familienangehöriger ausreichen – insgesamt rund 50.000 EUR pro Jahr. Auch hier kann ein möglicher Anstieg des Anteils Älterer auf absehbare Zeit gut verkraftet werden.
Insgesamt ist Artabana gut aufgestellt, um seine Leistungen – auch im Pflegefall. - an die Mitglieder dauerhaft und sicher zu erbringen.
Dabei zeigt sich der Vorteil der von Artabana geförderten Eigenverantwortung der Mitglieder und lokalen Gruppen in einer auf gesunde Lebensweise, Information und Therapiefreiheit zurückzuführenden gegenüber einer Privaten Krankenversicherung sehr maßvollen Leistungsinanspruchnahme.
Eschborn, den 29.09.2010
Schramm
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger – IHK Frankfurt am Main Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung
Link: Download des Aktuarsgutachtens als pdf (330kb).
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